Termine
Klicke auf den gewünschten Termin um weitere Informationen zu erhalten.
Für weitere Termine klicke auf "Aktuelle Termine"
Hier sind unterschiedliche Förderprogramme zu finden. Wir sind bemüht, die Liste immer aktuell zu halten. Sollte euch an dieser Stelle auffallen, dass ein Förderprogramm fehlt oder abgelaufen ist, gebt uns gerne einen Hinweis dazu.
Vielen Dank
Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen setzt sich im Sinne der Agenda 2030 für eine nachhaltige Sport- und Vereinsentwicklung ein. Der LSB unterstützt seine Sportvereine, Sportbünde und Fachverbände mit unterschiedlichen Initiativen bei der Umsetzung von nachhaltigen Maßnahmen im Sport.
Ein Baustein ist das Förderprogramm „Wir für morgen“. Gefördert werden Maßnahmen, welche eine Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs), der 17 Nachhaltigkeitsziele, leisten. Dadurch soll zusätzlich das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagements im Sport gestärkt werden.
Sportorganisationen können bis zu 500 Euro pro Antrag erhalten. Antragstellende können bis zu 4 Anträge im Kalenderjahr stellen. Die 4 Maßnahmen können im Verbund eine umfangreiche Maßnahme ergeben. Die Anträge müssen sich jedoch unterscheiden, indem sie entweder einen neuen Punkt aufgreifen oder eine vorherige Maßnahme weiterführen oder erweitern.
Informationen zur Sportstättenbauförderung des LandesSportBundes Niedersachsen finden Sie unter Sportentwicklung -> Sportstättenbau
Der Kreissportbund Harburg-Land unterstützt mit dieser Richtlinie den Wettkampfsport. Es werden Talentfördertrainer und Sportgeräte für Talentstützpunkte (Fachverbände), sowie Fahrtkosten (Vereine und Fachverbände) zu speziellen Veranstaltungen bezuschusst.
Anträge für Fahrkostenzuschüsse sind über den Kreisfachverband bis zum 30. November in der Geschäftsstelle einzureichen. Bei Sportarten ohne Kreisfachverband können die Anträge direkt in der KSB-Geschäftsstelle eingericht werden.
Zuschüsse für Talentfördertrainer sind von den Kreisfachverbänden halbjährlich bis zum 30. Juni und 01. Dezember einzureichen.
Die Termine sind unbedingt einzuhalten, da sonst keine Zuschüsse mehr zur Verfügung stehen.
Zur Beantragung sind die entsprechenden Formulare zu verwenden.
Für Vereine und Fachverbände
Für Fachverbände
Der Kreissportbund Harburg-Land bezuschusst die Anschaffung von Sportgeräten auf der Grundlage dieser Richtlinie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landkreises und gegebenenfalls des LandesSportBunds. Mitgliedsverein und Kreisfachverbände können einen Antrag stellen, bis zum 30. September eines Jahres
Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) stellt aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen seinen Mitgliedsvereinen, ergänzend zu kommunalen Mitteln des Landkreis Harburg, Zuschüsse für lizenzierte nebenberufliche Übungsleiterinnen oder Trainerinnen bzw. Übungsleiter oder Trainer zur Verfügung, die mindestens die 1. Lizenzstufe absolviert haben.
Die aktuelle Richtlinie ist zum Jahreswechsel 2020 in Kraft getreten.
Diese soll es Vereinen ermöglichen die Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter in vereinfachter Weise zu erhalten.
Folgende Fristen sind zu beachten:
31.01. - Bestätigung der Verwendung der ÜL-Zuschüsse des Vorjahres im LSB-Intranet
31.05. - Onlinebeantragung der Zuschüsse des aktuellen Jahres im LSB-Intranet
Weiterhin gibt es folgendes zu beachten :
* Die Bezuschussung erfolgt unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Richtlinien des LandesSportBundes Nds.
* Für die Bearbeitung muss eine entsprechende Berechtigung für das LSB-Intranet vorliegen. Anträge hierfür sind in der KSB- Geschäftsstelle einzureichen.
* Berücksichtigt werden nur Anträge auf Bezuschussung von nebenberuflichen Übungsleitern, die bis zum 31.05. eJ im LSB-Intranet bestätigt sind.
* Bezuschusst werden können nur nebenberufliche Übungsleiter mit einer gültigen vom DOSB anerkannten Lizenz, die im laufenden Jahr für den Verein tätig waren/sind.
* Die Zuordnung der Übungsleiter zum Verein kann der Verein selbstständig im LSB-Intranet unter Eingabe der Lizenznummer und des Geburtsdatums vornehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der ausstellende Fachverband die Lizenz im System verlängert bzw. eingepflegt hat. Sollte eine Lizenz im System noch nicht verlängert oder eingepflegt sein, ist die Zusendung einer Kopie der Lizenz an die KSB-Geschäftsstelle nötig. (von der neuen DOSB-Lizenz bitte beide Seiten einreichen)
* Ein gültiger Freistellungsbescheid muss vorliegen.
* Die Zahlung der Übungsleitervergütung muss unbar auf das Konto des ÜL erfolgen.
* Es werden nur nebenberuflich tätige Übungsleiter bezuschusst.
* Die Auszahlung der Übungsleiterzuschüsse erfolgt halbjährlich!
Die deutsche Stiftungslandschaft ist vielseitig und entwickelt sich rasch. Zahlreiche Stiftungen sind in den unterschiedlichsten gemeinnützigen Bereichen tätig. Doch welche Stiftungen fördern den Sport? Hier geht's zu Stiftungen und Sport
Ein fairplaid Projekt ist eine Crowdfunding Kampagne, bei der Sportler, Mannschaften oder sogar gaze Vereine Gelder für verschiendene Vorhaben, wie z.B. Trainingsmaterial, Wettkämpfe, Sportstättenbau oder für hauptamtliche Stellen sammeln können. Alle wichtigen Informationen, wie ein Crowdfunding Projekt erstellt und durchgeführt wird, findet ihr hier.