Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026

Ab dem 01.08.2026 haben alle Erstklässler Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule mit max. 4 Wochen Schließzeit in den Ferien. Bis 2029 gilt der Anspruch für alle Grundschüler.

Hieraus ergeben sich Herausforderungen und Chancen, auch für Vereine.

 

Wir informieren euch über Kooperationsmodelle und Verträgen zwischen Vereinen und Grundschulen.

Wenn ihr interessiert seid, meldet euch bei Anika Sander

 

anika.sander@ksb-harburg-land.de

Tel. 04105 - 58 502 13

 

Weitere Informationen findet ihr hier

 

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