AUSGEZEICHNET! - Schutzkonzeptentwicklung in Sportvereinen

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz vor sexualisierter Gewalt. Um als Sportverein handlungsfähig in der Prävention zu sein, empfiehlt sich ein professionell entwickeltes Schutzkonzepte. Die Sportjugend unterstützt die Konzeptentwicklung im Rahmen ihres Angebotes "Verein(t) zum Schutz vor sexualisierter Gewalt – AUSGEZEICHNET!".

 

Schutzkonzeptentwicklung - so läuft es

Der Beratungsprozess setzt sich aus acht Bausteine -  davon sechs verpflichtenden (blau) zusammen. Die Umsetzung sollte innerhalb von 2 Jahren gelingen. Die Auszeichnung hat eine Gültigkeit von vier Jahren und kann jeweils um weitere 2 Jahre verlängert werden.

 

Bausteine des Beratungskonzeptes

  1. Informationsveranstaltungen zum Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport
  2. Positionierung des Vorstandes nach BGB § 26 zum Thema Schutz vor sex. Gewalt im Sport und eines  Leitgedankens zum Umgang mit grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt
  3. Risiko- und Ressourcenanalyse im Verein (Regelwerk für den Verein)
  4. Schulung von Übungsleitenden (inkl. Unterschrift Verhaltensrichtlinie)
  5. Schulung und Bekanntmachung von Vertrauenspersonen
  6. Entwicklung und Einführung von Verhaltensregeln und Beschwerdeverfahren
  7. Erarbeitung eines eigenen Verfahrensplans zum Umgang mit Vorfall oder einer Vermutung auf sexualisierte Gewalt
  8. Satzungsänderung
  9. Partizipation von Kindern und Jugendlichen

 

Auszeichnung:

Sportvereine die den Beratungsprozess durchlaufen und ein Schutzkonzept entwickeln, erhalten die Auszeichnung „Verein(t) gegen sexualisierte Gewalt im Sport – AUSGEZEICHNET!“. Die Auszeichnung umfasst eine Plakette für den Sportverein und ein Geldbetrag in Höhe von 1000 Euro für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Projekt - Team Schutzkonzept Vereine

Mit der Bildung eines Projekt Teams „Schutzkonzept Vereine“  als hauptamtliche Unterstützung für die Umsetzung des Schutzkonzeptes in den Vereinen und somit einer professionellen Hilfe für die ehrenamtlich geführten Vereine, sollen diese gestärkt werden, den Beratungsprozess zum Schutzkonzept bis zum Ende durchführen zu können.

Durch diese Unterstütung soll ausgeschlossen werden, dass ein ehrenamtlicher Vorstand eines Vereins den Prozess aus Zeitmangel oder eines für ihn zu hohem Arbeitsaufwand abbricht und somit kein Schutzkonzept für den Verein etabliert wird.

Mit diesem Projekt wird es uns gelingen, die Anzahl der Vereine, bei denen eine vorständige Umsetzung des Schutzkonzeptprozesses in ihrem Verein gelingt, stark zu erhöhen.

Gefördert wird dieses Projekt durch den Landespräventionsrat Niedersachsen.

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