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Der Landessportbund fördert Sportstättenbaumaßnahmen mit bis zu 30 % bei Bestandssichrungsmaßnahmen bzw. 35% bei Bestandsentwicklungen der förderfähigen Kosten, jedoch mit max. 100.000,-€
Die Beantragung von Fördergelder erfolgt ausschließlich online. Hierfür sind diverse Unterlagen bereitzuhalten.
Voraussetzung für die Förderung von Maßnahmen unter 25.000€ ist u.a. die Teilnahme an einer Qualifixverantstaltung zum Thema Sportstättenbau oder ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen KSB. Bei Maßnahmen über 25.000€ muss ein Beratungsgespräch geführt werden.
Der LandesSportBund bietet das Qualifix in Form von Online-Seminaren zum Thema "Sportstättenbauförderung" an. Die Termine sind hier zu finden.
Weitere Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Baumaßnahme erst nach Zusendung der Eingangsbestätigung von uns begonnen wird. Bei eiligen Maßnahmen kann der KSB auf Antrag den "vorzeitigen Maßnahmebeginn" genehmigen d.h. die Maßnahme kann vor der Bewilligung (ca. Mitte/Ende März des Förderjahres) begonnen und auch abgeschlossen werden.
Anträge zur Sportstättenbauförderung 2025 müssen bis zum 15.09.2024 online abgegeben werden.
Für die Online-Beantragung ist eine Zugangsberechtigung für das LSB-Intranet notwendig. Intanetnutzer, die bereits eine Zugangsberechtigung haben benötigen eine Erweiterung der Berechtigung.
Formular zur Beantragung der Zugangsberechtigung
Das ausgefüllte Formular bitte an den KSB an info@ksb-harburg-land.de schicken.
Zum LSB Net geht es hier: LSB Niedersachsen - Net (lsb-niedersachsen.de)
Zum Förderportal des LSB: LSB Niedersachsen Portal (lsb-niedersachsen.de)
Fragen zur Sportstättenbauförderung beantwortet in der KSB-Geschäftsstelle - Nicole Schuback
E-Mail: nicole.schuback@ksb-harburg-land.de - Tel. 04105 - 58 502 11
Hinweisblatt zur OnlineBeantragung
Zudem gibt es auch im Vorwege z.B. bei der Planung schon Möglichkeiten der Förderung z.B. Solarcheck für Sportvereine oder Sportraumentwicklungsprozesse.
weitere Fördermöglichkeiten z.B. über die Kommunalrichtlinie bei energetischen Sanierungsmaßnahmen, Informationen dazu sind unter folgendem Link zu finden.
Bei einer kommunalen Förderung von mehr als 50% müssen Vereine das Tariftreue- und Vegabegesetzt zu beachten. Hierbei sind verschiedene Wertgrenzen und Schwellenwerte zu berücksichtigen.
erklärende Tutorials zum Vergaberecht sind im Blog von B_I Medien zu finden.
Das OnlineTutorial des LSB "Von der Idee bis zum Antrag" gibt einen ersten Überblick über die wichtigsten Punkte der LSB Sportstättenbau Förderung.
Ein zweites OnlineTutorial des LSB erläutert den Weg von der Bewilligung eines Förderantrages bis zum Verwendungsnachweis inkl. Hinweisen auf einzuhaltene Fristen.
N-Bank: Förderung von Energiesparmaßnahmen
Es werden investive Maßnahmen im Bereich energetische Sanierung von gemeinnützigen Organisationen gefördert. Der Zuschuss beträgt dabei bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben (Beihilfeintensitäten gemäß AGVO sind zu berücksichtigen)
Energieeinsparung und Energieeffizienz bei gemeinnützigen Organisationen | NBank
Kommunalrichtlinie vom Bund: Förderung von Energiesparmaßnahmen:
Sportvereine mit Gemeinnützigkeitssatus können über das Bundesprogramm Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen beantragen. Je nach Förderschwerpunkt werden 25 bis 40% der Kosten übernommen. Weitere Infos was wie gefördert wird, sowie den Link zum Antrag findet ihr hier: Bundesprogramm "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten"- Landessportbund Niedersachsen (lsb-niedersachsen.de)
BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Förderung von Energiesparmaßnahmen:
BEG: Programm zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien. Förderfähig sind dabei alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Auch die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Experten wird bezuschusst.
BAFA - Förderprogramm im Überblick
KFW: Förderkredite und Zuschüsse für soziale Organisationen und Vereine: Förderung von Energiesparmaßnahmen/ Infrastruktureller Basisversorgung.
KFW Förderprogramme laufen als Zuschuss oder als Kredit:
Gefördert werden unter Anderem Corona Hilfen für gemeinnützige Organisationen, der Ausbau der Infrastruktur in der Kommune, das Sanieren oder der Neubau von Nichtwochngebäuden zu Effizienzgebäuden, Zuschuss zu Brennstoffzellen (innovative Energiegewinnung) etc.
Förderprodukte für soziale Organisationen und Vereine | KfW
Land Niedersachsen: Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten: Förderung in städtebaulichen Erneuerungsgebieten:
Die Sanierung und der Ausbau von Sportstätten wird unterstützt. In Sonderfällen sind der Ersatzneubau und Neubau förderfähig.
Folgende Ziele hat das Förderprogramm:
ZILE: Förderung ländlicher Regionen
LEADER: Förderung ländlicher Regionen
Leader ist ein Förderprogramm des Bundes, zur Entwicklung des ländlichen Raumes.
In der aktuellen Förderperiode stehen insgesamt 110 Millionen für Projekte zur Verfügung.
In der neuen Förderperiode ab 2023, stehen insgesamt 160 Millionen zur Verfügung. Bereits im Frühjahr 2022 können Projektanträge gestellt werden, die im Anschluss bis 2023 geprüft werden.
Aktion Mensch: Förderprogramme Schwerpunkt Inklusion:
Förderung von kleinen und großen Projekten, mit dem Ziel Barrierefreiheit. Dabei werden neben dem Umbau von z.B. Sportstätten auch Projekte gefördert, die dazu beitragen, dass Menschen mit und ohne Behinderung allen Lebensbereiche miteinander teilen können.
Im kleinen Förderprogramm werden bei maximal 5000€ 100% der Kosten übernommen
Im großen Förderprogramm werden 90% der Kosten gedeckt, dabei liegt der Höchstbetrag bei 350.000 €
Lotto-Sport-Stiftung: Sport vor Ort:
Folgende Projekte werden unter Anderem gefördert:
Entwicklung neuer Sportangebote im Verein
Digitalisierungsvorhaben im Verein
Kleinere Sanierungsarbeiten
Anschaffung dringend benötigter Sportgeräte und Ausstattung
Integration durch Sport
Notfallhilfen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes
Geschlossene nicht begonnene Einzelprojekte einmalig mit 3.000€, es werden 50% der Kosten gedeckt