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Der niedersächsische Landtag hat fraktionsübergreifend eine Änderung des Wassergesetzes beschlossen, die eine Entlastung der Sportvereine bei der Wasserentnahmegebühr bedeutet. Künftig sind eingetragene Vereine von der Gebühr befreit, wenn sie zur Pflege ihrer Sportflächen weniger als 5.000 m³ Grundwasser pro Jahr entnehmen.
Seit der Gesetzesänderung 2022 waren Vereine mit eigenen Brunnen von hohen Kosten betroffen. Der Landessportbund (LSB) setzte sich erfolgreich für eine Ausnahmeregelung ein und sieht die gesellschaftliche Bedeutung der Sportvereine damit anerkannt.
Der LSB-Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe dankt für diese politische Entscheidung und appelliert gleichzeitig an die Vereine, verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen. Der LSB bietet hierzu Beratungen zur Rasenpflege und Fördermöglichkeiten für Bewässerungsanlagen an.